Ihr Weg zur Förderung für Fenster und Haustüren
Von der kompetenten Beratung bis zur erfolgreichen Auszahlung Ihrer Förderung: wir begleiten Ihr Bauprojekt von A wie "Antragsstellung" bis Z wie "Zuschussbewilligung".
Förderung für Fenster und Haustüren
Keine Frage: Eine neue Haustür sowie Fenster kosten viel Geld. Aber: Durch einen Austausch sparen Sie auch viel Geld – und das jeden Tag. Erfahren Sie hier, warum sich eine Investition in die eigenen vier Wände jetzt doppelt lohnt. Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps an die Hand, damit einer erfolgreichen Bezuschussung Ihres Bauprojekts nichts im Wege steht.
Für jedes Sanierungsvorhaben die passende Förderung
Lesen Sie mehr über die passende Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben.
BAFA BEG EM
Steuervorteil nach EStG §35c
KfW Wohngebäude-Kredit 261
4 Schritte zu einer erfolgreichen Förderung
1. Kompetente Beratung zu Ihrem Fenster- oder Haustürenkauf
Mit dem Antrag auf Förderung müssen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit uns als Fachhändler schließen. Wir beraten Sie gerne umfassend zu Ihren neuen Fenstern oder Haustür, ob bei uns im Betrieb oder bei Ihnen vor Ort. Die Produkte von PaX können die Anforderungen von KfW und BAFA im Bereich der sogenannten U-Werte, also dem ermittelten Wärmedurchgangskoeffizient von Fenstern und Haustüren, für eine mögliche Förderung erfüllen. Die fachgerechte Montage Ihrer Fenster oder Haustür sind für uns selbstverständlich.
2. Ohne Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten keine Bezuschussung!
Für eine erfolgreiche Förderung müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Dieser Experte stellt Ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ für die Bezuschussung beziehungsweise Finanzierung aus. Gut zu wissen: Für die Energieberatung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
3. Zuschuss beantragen bzw. Finanzierungspartner finden
Dank der Beratung Ihres Energieeffizienz-Experten wissen Sie nun, welche Förderung für Ihr Projekt infrage kommt. Falls Sie sich für eine Finanzierung entschieden haben, vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit Ihrem Finanzierungspartner und legen die „Bestätigung zum Antrag“, ausgestellt von Ihrem Energieeffizienz-Experten, vor. Auch bei der BAFA-Antragsstellung unterstützt Sie der Experte natürlich.
4. Bestätigung einreichen und Zuschuss erhalten
Nach erfolgreichem Abschluss der Bau- oder Sanierungsarbeiten erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte für Sie die Bestätigung nach Durchführung, die Sie bei der KfW oder BAFA einreichen. Nach deren Prüfung wird Ihnen schließlich der Investitions-, beziehungsweise der Tilgungszuschuss gutgeschrieben. So macht Investieren Spaß!
Gute Gründe für neue Fenster
Haben Sie das gewusst? Wenn Ihre Fenster vor dem Jahr 1995 gebaut wurden, entsprechen sie grundsätzlich nicht den Richtlinien der aktuellen Energieeinsparverordnung. Oftmals sind alte Fenster und Haustüren mit schlechter Isolierung und Einfachverglasung verbaut und erfordern einen hohen Energiebedarf. Das belastet nicht nur unsere Umwelt, sondern auch den Geldbeutel von Mietern und Hauseigentümern angesichts steigender Energiekosten. Genug gute Gründe also für einen Austausch. Das sehen Bund und Länder genauso und fördern das energetische Sanieren mit Zuschüssen (BAFA) und Krediten (KfW).
Häufig gestellte Fragen
Dürfen mehrere Förderanträge gestellt werden?
Ja und Nein: für dieselbe Maßnahme dürfen Sie jeweils nur einen Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden, eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch eine Förderung für unterschiedliche Einzelmaßnahmen für ein Gebäude beantragen wollen, dann können Sie zwei oder mehr Anträge stellen. Einzige Bedingung: die festgelegten Höchstgrenzen förderfähiger Kosten pro Antrag und Kalenderjahr müssen eingehalten werden. Die Förderquote für alle Maßnahmen zusammen genommen, darf maximal 60 % betragen. Darüber hinaus gehende Fördergelder müssen zurückerstattet werden.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Der maximale Kreditbetrag für einzelne energetische Maßnahmen richtet sich nach Ihren förderfähigen Kosten. Für diese Maßnahmen können Sie pro Wohneinheit und Kalenderjahr einen Kredit von bis zu 60.000 Euro erhalten. Durch den Tilgungszuschuss profitieren Sie von finanziellen Einsparungen: Er verringert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Somit müssen Sie nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Was tun, wenn die Kosten höher als im Förderantrag angegeben ausfallen?
Eine Änderung des Förderantrags oder eine nachträgliche Antragstellung sind grundsätzlich nicht möglich. Unser Tipp: Planen Sie einfach schon bei der Antragstellung eine mögliche Kostenerhöhung mit ein. Als Richtwert für eine eventuelle Erhöhung kalkulieren Sie ca. 20 % der Kosten entsprechend unseres Angebots für Sie ein. Damit erst gar nicht so weit kommen muss, ist es uns ein großes Anliegen Sie umfassend und transparent zu beraten.
So profitieren Sie von staatlicher Förderung
Übersicht der Förderprogramme und hilfreiche Tipps